Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftbild 497700
Senkrechtluftbild Baustelle für einen Erweiterungs- Neubau " Zentrum für seltene Lungenerkrankungen " der " Ruhrlandklinik " in Essen im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

ESSEN 22.02.2021

Senkrecht-Luftbild Essen - Senkrechtluftbild Baustelle für einen Erweiterungs- Neubau Zentrum für seltene Lungenerkrankungen der Ruhrlandklinik in Essen im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland
https://www.senkrechtluftbild.de/info/senkrechtluftbilder/baustelle-einen-erweiterungs-neubau-zentrum-seltene-lungenerkrankungen-ruhrlandklinik-essen-nordrhein-westfalen-deutschland-497700.html https://www.senkrechtluftbild.de/info/senkrechtluftbilder/baustelle-einen-erweiterungs-neubau-zentrum-seltene-lungenerkrankungen-ruhrlandklinik-essen-nordrhein-westfalen-deutschland-497700.html

Senkrecht- Luftbild aus der Satelliten- Perspektive vom Baustelle für einen Erweiterungs- Neubau auf dem Klinikgelände des Krankenhauses " Ruhrlandklinik" " Zentrum für seltene Lungenerkrankungen " in Essen im Ruhrgebiet im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland. Weiterführende Informationen bei: Büro für Tragwerksplanung und Ingenieurbau vom Felde + Keppler GmbH, PL Architekten GmbH, Planungsbüro Kemper Freiraumplanung Partnerschaft mbB, Ruhrlandklinik Westdeutsches Lungenzentrum am Universitätsklinikum Essen gGmbH. www.pl-architekten.de / www.planungsbuero-kemper.de / www.vom-felde.de / www.ruhrlandklinik.de Foto: Hans Blossey

Luftbild ID: 497700
Bildauflösung: 8192 x 5464 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 25,66 MB
Bilddateigröße: 128,06 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Hans Blossey

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal