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Luftbild 444086
Nachtluftbild Straßenführung der bekannten Flaniermeile und Einkaufsstraße der Hamburger Straße mit Hochhäusern - Geschäftshäusern und dem Einkaufszentrum "Hamburger Meile" im Ortsteil Barmbek-Süd in Hamburg, Deutschland

HAMBURG 16.01.2020

Hamburg bei Nacht von oben - Nachtluftbild Straßenführung der bekannten Flaniermeile und Einkaufsstraße der Hamburger Straße mit Hochhäusern - Geschäftshäusern und dem Einkaufszentrum Hamburger Meile im Ortsteil Barmbek-Süd in Hamburg, Deutschland
https://www.nachtluftbild.de/info/nachtluftbilder/strassenfhrung-bekannten-flaniermeile-einkaufsstrasse-hamburger-strasse-hochhusern-geschftshusern-einkaufszentrum-hamburger-meile-ortsteil-barmbek-hamburg-deutschland-444086.html https://www.nachtluftbild.de/info/nachtluftbilder/strassenfhrung-bekannten-flaniermeile-einkaufsstrasse-hamburger-strasse-hochhusern-geschftshusern-einkaufszentrum-hamburger-meile-ortsteil-barmbek-hamburg-deutschland-444086.html

Nacht- Lichter und Beleuchtung Straßenführung der bekannten Flaniermeile und Einkaufsstraße der Hamburger Straße mit Hochhäusern - Geschäftshäusern und dem Einkaufszentrum "Hamburger Meile" im Ortsteil Barmbek-Süd in Hamburg, Deutschland. Weiterführende Informationen bei: ECE Projektmanagement G.m.b.H & Co. KG. www.ece.de / www.ece.com / www.hamburger-meile.com Foto: Martin Elsen

Luftbild ID: 444086
Bildauflösung: 7587 x 5059 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 61,02 MB
Bilddateigröße: 109,81 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Martin Elsen

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal