Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 649727
Nachtluftbild Stadtzentrum im Innenstadtbereich beim Festival "Light our Vision - LICHT.MACHT.PLATZ. " in Chemnitz im Bundesland Sachsen, Deutschland

CHEMNITZ 27.09.2024

Chemnitz bei Nacht aus der Vogelperspektive: Nachtluftbild Stadtzentrum im Innenstadtbereich beim Festival Light our Vision - LICHT.MACHT.PLATZ. in Chemnitz im Bundesland Sachsen, Deutschland
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/nachtluftbilder/stadtzentrum-innenstadtbereich-beim-festival-light-our-vision-lichtmachtplatz-chemnitz-sachsen-deutschland-649727.html https://www.luftbildsuche.de/info/nachtluftbilder/stadtzentrum-innenstadtbereich-beim-festival-light-our-vision-lichtmachtplatz-chemnitz-sachsen-deutschland-649727.html

Nacht- Lichter und Beleuchtung Stadtzentrum im Innenstadtbereich beim Festival "Light our Vision - LICHT.MACHT.PLATZ. " an der Brückenstraße - Straße der Nationen im Ortsteil Zentrum in Chemnitz im Bundesland Sachsen, Deutschland. Weiterführende Informationen bei: Baukultur für Chemnitz e.V., C Chemnitzer Veranstaltungszentren GmbH, Stadtverwaltung Chemnitz. www.c3-chemnitz.de / www.baukultur-chemnitz.de / www.chemnitz.de / www.lightourvision.de Foto: Max Gaertner

English view

Luftbild ID: 649727
Bildauflösung: 6000 x 4499 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 7,11 MB
Bilddateigröße: 77,23 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Max Gaertner

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal