Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 651177
Nachtluftbild Baustelle mit Rekonstruktions- und Sanierungsarbeiten am Palais des Schloss " Dresdner Zwinger " im Ortsteil Altstadt in Dresden im Bundesland Sachsen, Deutschland

DRESDEN 15.10.2024

Nacht-Luftaufnahme Dresden - Nachtluftbild Baustelle mit Rekonstruktions- und Sanierungsarbeiten am Palais des Schloss Dresdner Zwinger im Ortsteil Altstadt in Dresden im Bundesland Sachsen, Deutschland
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/nachtluftbilder/baustelle-rekonstruktions-sanierungsarbeiten-palais-schloss-dresdner-zwinger-ortsteil-altstadt-dresden-sachsen-deutschland-651177.html https://www.luftbildsuche.de/info/nachtluftbilder/baustelle-rekonstruktions-sanierungsarbeiten-palais-schloss-dresdner-zwinger-ortsteil-altstadt-dresden-sachsen-deutschland-651177.html

Nacht- Lichter und Beleuchtung Baustelle mit Rekonstruktions- und Sanierungsarbeiten am Palais des Schloß " Dresdner Zwinger " am Theaterplatz - Sophienstraße im Ortsteil Altstadt in Dresden im Bundesland Sachsen, Deutschland. Weiterführende Informationen bei: Rehwaldt Landschaftsarchitekten, SIB Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, assmann GmbH. www.der-dresdner-zwinger.de / www.schloesserland-sachsen.de / www.rehwaldt.de / www.sib.sachsen.de / www.assmanngruppe.com Foto: Max Gaertner

English view

Luftbild ID: 651177
Bildauflösung: 6000 x 4499 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 7,23 MB
Bilddateigröße: 77,23 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Max Gaertner

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal