Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 77829
Wohnpark Solitude in Dresden

DRESDEN 29.06.2006

Luftaufnahme Dresden - Wohnpark Solitude in Dresden
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/wohnpark-solitude-dresden-77829.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/wohnpark-solitude-dresden-77829.html

Blick auf den Wohnpark Solitude im Ortsteil Laubegast in Dresden. Der Wohnpark wurde zwischen 1992-1995 vom Bauherr und Investor Senator h.c. Rudi Häussler erbaut. Hibiskus, Gerbera, Magnolie – die Namen einiger Gebäude erinnern noch an die ehemalige Dresdner Gärtnerei, deren 83.000 qm großes Grundstück Senator h.c. Rudi Häussler direkt nach der Wende erwarb, um darauf als einer der ersten Investoren aus den alten Bundesländern die modernste zusammenhängende Wohnanlage Sachsen zu errichten. Heute ist der Wohnpark Solitude mit seinen abwechslungsreich gestalteten Geschossbauten, Reihen- und Doppelhäusern, Läden, Praxen und Büros (772 Eigentumswohnungen, ca. 2.300 qm Büros und Ladenflächen) eine lebenswerte kleine Stadt in der Stadt, deren Bewohner nur ein kurzer Spaziergang von den Reizen des Dresdner Elbtals trennt. Kontakt: Häussler Solitude-Wohnpark Gmbh, Vaihinger Str. 149 a, 70567 Stuttgart, Tel.: (0711) 7833-0, E-Mail: info@haeussler.com, www.haeussler.com

Luftbild ID: 77829
Bildauflösung: 3872 x 2592 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 3,22 MB
Bilddateigröße: 28,71 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

Stichwörter