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Luftaufnahme 583527
Wohngebiets- Siedlung mit Blick auf Neubau- Wohngebiet einer Einfamilienhaus- Siedlung zwischen Zeppelinstraße und Windmühlenstraße in Mülheim an der Ruhr im Bundesland Nordrhein-Westfalen

MüLHEIM AN DER RUHR 06.08.2022

Mülheim an der Ruhr aus der Vogelperspektive: Wohngebiets- Siedlung mit Blick auf Neubau- Wohngebiet einer Einfamilienhaus- Siedlung zwischen Zeppelinstraße und Windmühlenstraße in Mülheim an der Ruhr im Bundesland Nordrhein-Westfalen
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Wohngebiets- Siedlung mit Blick auf Neubau- Wohngebiet einer Einfamilienhaus- Siedlung zwischen Zeppelinstraße und Windmühlenstraße im Ortsteil Flughafensiedlung Raadt in Mülheim an der Ruhr im Ruhrgebiet im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Weiterführende Informationen bei: BPD Immobilienentwicklung GmbH, Dipl. Ing. Architekt und Stadtplaner Heinrich Schneider AK NRW. www.bpd-de.de / www.la-citta.de Foto: Hans Blossey

Luftbild ID: 583527
Bildauflösung: 8760 x 5843 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 23,24 MB
Bilddateigröße: 146,44 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Hans Blossey

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal