Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftbild 191738
Wohnanlage in der alten Mälzerei zwischen Mühlenstraße und Neue Schönholzer Straße in Berlin - Pankow

BERLIN 18.10.2013

Berlin von oben - Wohnanlage in der alten Mälzerei zwischen Mühlenstraße und Neue Schönholzer Straße in Berlin - Pankow
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/wohnanlage-alten-mlzerei-zwischen-mhlenstrasse-neue-schnholzer-strasse-berlin-pankow-191738.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/wohnanlage-alten-mlzerei-zwischen-mhlenstrasse-neue-schnholzer-strasse-berlin-pankow-191738.html

Blick auf eine Wohnanlage in dem renovierten Gebäude der alten Mälzerei zwischen Mühlenstraße und Neue Schönholzer Straße in Berlin - Pankow. Der erste Bauabschnitt des gelben Backsteinkomplexes geht bereits auf das Jahr 1874 zurück, als es zum Zweck der industriellen Malzverarbeitung errichtet wurde. Das Unternehmen Terraplan Immobilien- und Treuhandgesellschaft mbH ließ die unter Denkmalschutz stehenden Bauten sanieren und zu modernen Wohnungen und Lofts umbauen. Der Komplex teilt sich in die " Hesperidenhöfe ", " Minervasuiten ", " Floratürme " und " Pomonagärten " auf. www.hesperidenhoefe.de / www.terraplan.info

Luftbild ID: 191738
Bildauflösung: 7360 x 4912 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 5,84 MB
Bilddateigröße: 103,43 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal