Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftbild 501990
Winterluftvideo Gebäude des Einkaufszentrum RRZ Rhein-Ruhr Zentrum am Humboldtring in Mülheim an der Ruhr im Bundesland Nordrhein-Westfalen

MüLHEIM AN DER RUHR 13.02.2021

Mülheim an der Ruhr von oben - Winterluftvideo Gebäude des Einkaufszentrum RRZ Rhein-Ruhr Zentrum am Humboldtring in Mülheim an der Ruhr im Bundesland Nordrhein-Westfalen
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/winterluftvideo-gebude-einkaufszentrum-rrz-rhein-ruhr-zentrum-humboldtring-mlheim-ruhr-nordrhein-westfalen-501990.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/winterluftvideo-gebude-einkaufszentrum-rrz-rhein-ruhr-zentrum-humboldtring-mlheim-ruhr-nordrhein-westfalen-501990.html

Winterlich schneebedeckte Gebäude des Einkaufszentrum Rhein-Ruhr Zentrum mit der GALERIA (Karstadt) Mülheim Karstadt Arkaden im RRZ am Humboldtring mit Blick auf das Hochhaus der "Brenntag GmbH" in Mülheim an der Ruhr im Ruhrgebiet im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Weiterführende Informationen bei: Brenntag GmbH, Brune Real Estate Management AG, ECE Projektmanagement G.m.b.H & Co. KG, Karstadt Warenhaus GmbH. www.rrz.de / www.ece.de / www.ece.com / www.karstadt.de / www.brune-gruppe.com / www.brenntag.com Foto: Hans Blossey

Luftbild ID: 501990
Bildauflösung: 8192 x 5464 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 21,09 MB
Bilddateigröße: 128,06 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Hans Blossey

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal