Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 492195
Winterluftbild Stadtzentrum im Innenstadtbereich mit Einkaufszentrum- Ensemble entlang der Massenbergstraße im Ortsteil Innenstadt in Bochum im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

BOCHUM 12.02.2021

Bochum aus der Vogelperspektive: Winterluftbild Stadtzentrum im Innenstadtbereich mit Einkaufszentrum- Ensemble entlang der Massenbergstraße im Ortsteil Innenstadt in Bochum im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/winterluftbild-stadtzentrum-innenstadtbereich-einkaufszentrum-ensemble-entlang-massenbergstrasse-ortsteil-innenstadt-bochum-nordrhein-westfalen-deutschland-492195.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/winterluftbild-stadtzentrum-innenstadtbereich-einkaufszentrum-ensemble-entlang-massenbergstrasse-ortsteil-innenstadt-bochum-nordrhein-westfalen-deutschland-492195.html

Winterlich schneebedeckte Stadtzentrum im Innenstadtbereich mit Einkaufszentrum- Ensemble und Wohn- und Geschäftshaus- Viertel an der Massenbergstraße - Bongardstraße - Kortumstraße - Huestraße im Ortsteil Innenstadt in Bochum im Ruhrgebiet im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland. Weiterführende Informationen bei: M. BALTZ GMBH, Stadt Bochum. www.baltz.de / www.bochum.de Foto: Hans Blossey

Luftbild ID: 492195
Bildauflösung: 8192 x 5464 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 23,61 MB
Bilddateigröße: 128,06 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Hans Blossey

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal