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Luftbild 349812
Winterluftbild kurz vor der Eröffnung mit Bauarbeiten an der Bergstation der Seilbahn auf dem Gipfel der der Zugspitze bei Garmisch-Partenkirchen im Bundesland Bayern

GARMISCH-PARTENKIRCHEN 14.10.2017

Luftbild Garmisch-Partenkirchen - Winterluftbild kurz vor der Eröffnung mit Bauarbeiten an der Bergstation der Seilbahn auf dem Gipfel der der Zugspitze bei Garmisch-Partenkirchen im Bundesland Bayern
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Winterlich schneebedecktes Felsmassiv der neuen Pendelseilbahn mit letzten Bauarbeiten an der Bergstation der Seilbahn vor der Eröffnung auf dem winterlich verschneiten Gipfel der der Zugspitze bei Garmisch-Partenkirchen im Bundesland Bayern. Die Zugspitzbahn in der Felsen- und Berglandschaft der Alpen ersetzt die alte Eibseebahn. Die der Superlative stellt mehrere Rekorde auf. Weiterführende Informationen bei: BauCon ZT GmbH - Hasenauer, Bayerische Zugspitzbahn Bergbahn AG, GEO-ALPINBAU GmbH, Garaventa AG / Doppelmayr, PICHLER Projects GmbH, Sparer Gerüste-Ponteggi. www.zugspitze.de / www.baucon.at / www.stahlbaupichler.com / www.doppelmayr.com / www.geo-alpinbau.at / www.sparer-bz.it / www.pichler.pro Foto: Oliver Betz

Luftbild ID: 349812
Bildauflösung: 6000 x 4000 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 8,38 MB
Bilddateigröße: 68,66 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Oliver Betz

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal