Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 240163
Verkehrsführung am Autobahnkreuz der BAB Ader BAB A3 und A2 und A516 in Oberhausen im Bundesland Nordrhein-Westfalen

OBERHAUSEN 11.06.2015

Oberhausen aus der Vogelperspektive: Verkehrsführung am Autobahnkreuz der BAB Ader BAB A3 und A2 und A516 in Oberhausen im Bundesland Nordrhein-Westfalen
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/verkehrsfhrung-autobahnkreuz-bab-ader-bab-und-oberhausen-nordrhein-westfalen-240163.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/verkehrsfhrung-autobahnkreuz-bab-ader-bab-und-oberhausen-nordrhein-westfalen-240163.html

Fischaugenperspektive der Verkehrsführung und Fahrbahnen der Straßenführung am Autobahnkreuz der BAB Ader BAB A3 und A2 und A516 in Oberhausen im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Foto: Hans Blossey

Luftbild ID: 240163
Bildauflösung: 5774 x 5768 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 8,77 MB
Bilddateigröße: 95,28 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Hans Blossey

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal