Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 376871
Universitätsplatz Halle Saale mit dem Hauptgebäude der Martin Luther Universität Halle - Wittenberg , in dem sich die Aula und die Zentrale Kustodie befindet

HALLE (SAALE) 12.08.2018

Halle (Saale) aus der Vogelperspektive: Universitätsplatz Halle Saale mit dem Hauptgebäude der Martin Luther Universität Halle - Wittenberg , in dem sich die Aula und die Zentrale Kustodie befindet
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/universittsplatz-halle-saale-hauptgebude-martin-luther-universitt-halle-wittenberg-sich-aula-zentrale-kustodie-befindet-376871.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/universittsplatz-halle-saale-hauptgebude-martin-luther-universitt-halle-wittenberg-sich-aula-zentrale-kustodie-befindet-376871.html

Universitätsplatz Halle Saale mit dem Hauptgebäude der Martin Luther Universität Halle - Wittenberg , in dem sich die Aula und die Zentrale Kustodie befindet. Die Zentrale Kustodie am Universitätsplatz in Halle-Saale, Sachsen-Anhalt, ist die zentrale Einrichtung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. In dem zweieinhalbgeschossigen klassizistischen Bau, der nach Entwürfen von Zwirner und Matthias errichtet wurde, befindet sich unter an derem die Dauerausstellung - Kunstschätze der Universitäten Wittenberg und Halle - im Universitätsmuseum. www.kustodie.uni-halle.de Foto: Steffen Schellhorn

Luftbild ID: 376871
Bildauflösung: 3668 x 2412 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 3,08 MB
Bilddateigröße: 25,31 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Steffen Schellhorn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal