Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftbild 662820
Umgestaltung des Platz- Ensemble Husemannplatz in Bochum im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

BOCHUM 18.03.2025

Luftbild Bochum - Umgestaltung des Platz- Ensemble Husemannplatz in Bochum im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/umgestaltung-platz-ensemble-husemannplatz-bochum-nordrhein-westfalen-deutschland-662820.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/umgestaltung-platz-ensemble-husemannplatz-bochum-nordrhein-westfalen-deutschland-662820.html

Umgestaltung des Platz- Ensemble im Innenstadt- Zentrum Husemannplatz im Ortsteil Innenstadt in Bochum im Ruhrgebiet im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland. Weiterführende Informationen bei: SINAI Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH, Stadt Bochum, WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH. www.bochum.de / www.bochum-wirtschaft.de / www.sinai.de Foto: Hans Blossey

English view

Luftbild ID: 662820
Bildauflösung: 8760 x 5843 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 20,67 MB
Bilddateigröße: 146,44 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Hans Blossey

Dieses Pressefoto stellt ein unverbindliches Informationsangebot ohne inhaltliche Gewähr dar, welches dem Medien- und Presseprivileg nach Art. 85 DSGVO, Art. 5 GG unterliegt. Auf Anfragen zur honorarfreien Nutzung unseres Luftbildmaterials bitten wir zu verzichten! Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.glori.legal