Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 554809
Umbau und Sanierung des Werksgelände der alten Fabrik zu einem Wohnquartier mit City-Lofts an der Ruhrstraße in Witten im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

WITTEN 11.04.2022

Luftaufnahme Witten - Umbau und Sanierung des Werksgelände der alten Fabrik zu einem Wohnquartier mit City-Lofts an der Ruhrstraße in Witten im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/umbau-sanierung-werksgelnde-alten-fabrik-einem-wohnquartier-city-lofts-ruhrstrasse-witten-nordrhein-westfalen-deutschland-554809.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/umbau-sanierung-werksgelnde-alten-fabrik-einem-wohnquartier-city-lofts-ruhrstrasse-witten-nordrhein-westfalen-deutschland-554809.html

Umbau- Baustelle zur Modernisierung und Sanierung des Werksgelände der alten Fabrik zu einem Wohnquartier mit City-Lofts an der Ruhrstraße in Witten im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland. Weiterführende Informationen bei: Anton Bikowski Bau GmbH, FS Projektentwicklungs-GmbH, Frielinghaus Schüren Architekten Partnerschaftsgesellschaft mbB. www.city-lofts-witten.de / www.frielinghaus-schueren.de / www.bikowski-bau.de Foto: Hans Blossey

Luftbild ID: 554809
Bildauflösung: 8192 x 5464 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 25,06 MB
Bilddateigröße: 128,06 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Hans Blossey

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal