Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 89677
Uferbereich an der SIEMENS Villa Am Kleinen Wannsee in Berlin

BERLIN 05.01.2009

Luftaufnahme Berlin - Uferbereich an der SIEMENS Villa Am Kleinen Wannsee in Berlin
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/uferbereich-siemens-villa-kleinen-wannsee-berlin-89677.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/uferbereich-siemens-villa-kleinen-wannsee-berlin-89677.html

Blick auf den winterlich mit Schnee bedeckten Uferbereich an der Villa Siemens Am Kleinen Wannsee direkt gegenüber des Neubaus zum Immanuel-Krankenhauses in Berlin-Wannsee. Das Krankenhaus gehört zur Immanuel Diakonie Group (IDG), die eine Einrichtung der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde Berlin-Schöneberg ist. Die Verwaltung der IDG hatte ihren Sitz in der "Villa Siemens". Das Gebäude war einst eine Sommerresidenz von Arnold von Siemens, dem ältesten Sohn des Firmengründers Werner von Siemens. Die Architekten waren Paul und Walther Hentschel, 1888 wurde der Bau fertiggestellt. Die Villa Siemens gehörte zur Colonie Alsen, einer Siedlung für das Berliner Großbürgertum, die Wilhelm Conrad 1863 gegründet hatte. Nach dem Zweiten Weltkrieg stifteten Hermann und Charlotte von Siemens die Villa der Baptisten-Gemeinde mit der Auflage, sie für soziale Zwecke zu nutzen. Es ist das einzige Ensemble von Gebäude und Park der ehemaligen Kolonie, das bis heute erhalten geblieben ist. Der Krankenhausbetrieb ist jetzt in einem Neubau auf der gegenüberliegenden Straßenseite untergebracht. Das ehemals zum Areal gehörende Anwesen Am kleinen Wannsee Nr 4 wurde verkauft. ISA IMMOBILEN AGENTUR GmbH, Herr Roland Kober

Luftbild ID: 89677
Bildauflösung: 4288 x 2848 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 4,88 MB
Bilddateigröße: 34,94 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

Stichwörter