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Luftaufnahme 77415
Tor der Bundesfestung unter dem Autobahnkreuz Blaubeurer Ring bei Ulm

ULM 06.06.2007

Ulm aus der Vogelperspektive: Tor der Bundesfestung unter dem Autobahnkreuz Blaubeurer Ring bei Ulm
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Blick auf die Stadtautobahnkreuzung über das Tor der Bundesfestung Ulm. Von der 1842 während der Ära des Deutschen Bundes erbauten Festung sind weite Teile heute zertstört. Bundesfestungen des Deutschen Bundes waren seit 1815 die befestigten Orte Luxemburg (Stadt), Mainz und Landau. Ulm und Rastatt kamen 1842 hinzu. Sie unterstanden der Bundesversammlung bzw. der Bundesmilitärkommission. Die militärische Funktion lag in der Sicherung der Westgrenze gegen Frankreich. Aufgrund ihrer vielfach ungünstigen, exponierten Lage gewannen die Festungen aber erst im Zusammenwirken mit den übrigen Befestigungen der einzelnen deutschen Staaten, besonders dem preußischen Festungssystem am Rhein, an Bedeutung. Ulm diente hier der Verteidigung Süddeutschlands. Am Bau der eiförmigen, ingenieurtechnischen Leistung, mit 16 Außenforts waren zeitweilig bis zu 10.000 Arbeiter beteiligt. Bis 100.000 Soldaten hatten Platz.

Luftbild ID: 77415
Bildauflösung: 3872 x 2592 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 2,01 MB
Bilddateigröße: 28,71 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

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