Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 221409
Südstern mit St. Johannes Basilika und Kirche am Südstern in Berlin im Bundesland Berlin

BERLIN 20.06.2003

Luftaufnahme Berlin - Südstern mit St. Johannes Basilika und Kirche am Südstern in Berlin im Bundesland Berlin
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/sdstern-johannes-basilika-kirche-sdstern-berlin-berlin-221409.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/sdstern-johannes-basilika-kirche-sdstern-berlin-berlin-221409.html

Am Südstern im Stadtteil Kreuzberg von Berlin im Bundesland Berlin ragen zwei Kirchen aus dem dicht besiedelten Wohngebiet. Die Kirche am Südstern ist eine evangelisch-charismatische Freikirche der Christliches Zentrum Berlin e.V..Sie wurde Ende des 19. Jahrhunderts im neogotischen Stil als Garnisionskirche erbaut. Die St. Johannes Basilika ist eine denkmalgeschützte römisch-katholische Pfarrkirche und das größte katholische Kirchengebäude Berlins. Auf dem Gelände der Kirche befindet sich die päpstliche Nuntiatur von Berlin. Im Hintergrund sind der Berliner Fernsehturm, das ParkInn Hotel am Alexanderplatz, das Springerhochhaus und der Berliner Dom weithin sichtbar. www.kirche-am-suedstern.de / www.johannes-basilika.de / www.tv-turm.de Foto: Frank Herzog

Luftbild ID: 221409
Bildauflösung: 4064 x 2704 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 6,63 MB
Bilddateigröße: 31,44 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Frank Herzog

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal