Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 221395
Südstern mit St. Johannes Basilika und Kirche am Südstern in Berlin im Bundesland Berlin

BERLIN 20.06.2003

Berlin aus der Vogelperspektive: Südstern mit St. Johannes Basilika und Kirche am Südstern in Berlin im Bundesland Berlin
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/sdstern-johannes-basilika-kirche-sdstern-berlin-berlin-221395.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/sdstern-johannes-basilika-kirche-sdstern-berlin-berlin-221395.html

Am Südstern im Stadtteil Kreuzberg von Berlin im Bundesland Berlin ragen zwei Kirchen aus dem dicht besiedelten Wohngebiet. Die Kirche am Südstern ist eine evangelisch-charismatische Freikirche der Christliches Zentrum Berlin e.V..Sie wurde Ende des 19. Jahrhunderts im neogotischen Stil als Garnisionskirche erbaut. Die St. Johannes Basilika ist eine denkmalgeschützte römisch-katholische Pfarrkirche und das größte katholische Kirchengebäude Berlins. Auf dem Gelände der Kirche befindet sich die päpstliche Nuntiatur von Berlin. Im Hintergrund sind die Hochhäuser am Potsdamer Platz, das Springer-Hochhaus und das Hochhaus des Postbank Finanzcenter zu sehen. www.kirche-am-suedstern.de / www.johannes-basilika.de Foto: Frank Herzog

Luftbild ID: 221395
Bildauflösung: 4064 x 2704 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 6,65 MB
Bilddateigröße: 31,44 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Frank Herzog

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal