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Luftaufnahme 78703
Stadtansicht Schneeberg mit Blick auf die St. Wolfgangskirche

SCHNEEBERG 01.09.2006

Schneeberg aus der Vogelperspektive: Stadtansicht Schneeberg mit Blick auf die St. Wolfgangskirche
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Stadtansicht Schneeberg mit Blick auf die St. Wolfgangskirche. Die St. Wolfgangskirche in Schneeberg zählt mit einer Länge von 61 m und einer Breite von 28 m zu den größten Hallenkirchen der Spätgotik. Sie wurde 1516 bis 1540 auf Geheiß des sächsischen Kurfürsten Friedrich dem Weisen von dessen Architekten Hans von Torgau bzw. Hans Meltwitz erbaut. Das dreischiffige Kircheninnere wird besonders durch die umlaufende Empore architektonisch so bestimmt, dass eine Trennung zwischen Chor- und Kirchenschiffbereich wegfällt. Damit ist die Kirche ein sehr früher Typus des reformatorischen Kirchenbaus. Im Verlaufe des 17. und 18. Jh. erhielt die Kirche eine reiche Barockausstattung. Im April 1945 wurde der Dachstuhl durch amerikanische Tiefflugbomber in Brand gesetzt, woraufhin die meisten Gewölbe und später auch die Emporen einstürzten. Seit 1952 wurde die Kirche teils mit den historischen Baustoffen innen und außen rekonstruiert, bevor 1996 der Altar erneut geweiht wurde. Kontakt: St. Wolfgang Kirche, Kirchgasse 7, 08289 Schneeberg, Tel: 03772/39120, pfarramt@st-wolfgang-schneeberg.de, www.st-wolfgang-schneeberg.de

Luftbild ID: 78703
Bildauflösung: 3872 x 2592 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 3,14 MB
Bilddateigröße: 28,71 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

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