Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 89775
Speicherstadt in Hamburg

HAMBURG 21.06.2004

HAMBURG aus der Vogelperspektive: Speicherstadt in Hamburg
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/speicherstadt-hamburg-89775.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/speicherstadt-hamburg-89775.html

Die Speicherstadt in Hamburg ist der größte auf Eichenpfählen gegründete Lagerhauskomplex der Welt und steht seit 1991 unter Denkmalschutz. Als Baumeister der Speicherstadt gilt der Hamburger Bauingenieur Andreas Meyer. Die Speicherstadt ist heute eine der Länge nach – im Westen die Kehrwiederspitze und Sandtorhöft, im Osten die Ericusspitze – von mehreren Fleeten durchzogene etwa 1,5 Kilometer lange und 200 bis 250 Meter breite Binneninsel der Elbe im nordöstlichen Hamburger Hafen. Durch Binnenhafen, Zollkanal, Dovenfleet (ehem.) und Oberhafen vom Altstadtkern getrennt, durch Niederbaumbrücke, Brooksbrücke (Auf dem Sande), Jungfernbrücke (nur noch für Fußgänger wieder errichtet), Kornhausbrücke (bei St. Annen) und Oberbaumbrücke (ersetzte nach dem Zweiten Weltkrieg die Große Wandrahmsbrücke direkt zum Meßberg) mit ihm verbunden. Nach Süden – dem eigentlichen Hafenbereich mit Überseeanleger (Hamburg Cruise Center) und künftiger HafenCity – begrenzt durch Sandtorhafen (siehe nebenstehendes Foto), Brooktorhafen, Sülzedurchfahrt (ehem.) und Ericusgraben und angebunden über die Brooktorallee/Überseeallee. Foto: Hartmann

Luftbild ID: 89775
Bildauflösung: 3399 x 2424 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 12,5 MB
Bilddateigröße: 23,57 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Elmar Hartmann

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

Stichwörter