Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 95087
Sony Center am Potsdamer Platz

BERLIN 14.05.2009

Berlin aus der Vogelperspektive: Sony Center am Potsdamer Platz
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/sony-center-potsdamer-platz-95087.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/sony-center-potsdamer-platz-95087.html

Blick auf das Sony Center am Potsdamer Platz. Der Architekt Helmut Jahn, Geschäftsführer des Chicagoer Büros Murphy/Jahn, hat mit dem Sony Center einen Komplex mit sieben Gebäuden auf einem etwa 26.000 m² großen Grundstück im Bezirk Mitte geschaffen, die Bauzeit betrug knapp vier Jahre. Bereits am 20. Januar 2000 wurde der Entertainmentbereich des Centers eröffnet, die Eröffnung des gesamten Komplexes fand dann am 14. Juni 2000 statt. Den historischen Kern des Sony Centers bilden die erhaltenen Teile des Hotels Esplanade. Der sogenannte Kaisersaal mit seinen 1.300 t Gewicht wurde in einem komplizierten Verfahren um 70 Meter verschoben, um die Verbreiterung der Potsdamer Straße für das geänderte Verkehrsaufkommen zu ermöglichen. Bei einem weiteren Teil des ehemaligen Hotelgebäudes handelt es sich um den Frühstücksraum, der ebenfalls aufgrund von Auflagen des Denkmalschutzes zu erhalten war. Dieser Raum ist in etwa 500 Teile zerlegt worden und später mit dem verschobenen Kaisersaal an neuer Stelle im Sony-Center wieder aufgebaut worden. Diese zunächst nicht eingeplanten Leistungen zum Erhalt denkmalgeschützter Bauwerke hatten beträchtliche Kosten zur Folge. So musste für die 20 m hohe Nur-Glas-Fassade eine Seilnetz-Konstruktion entwickelt werden, die den Denkmalschutzbereich überdeckt.

Luftbild ID: 95087
Bildauflösung: 4288 x 2848 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 3,3 MB
Bilddateigröße: 34,94 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

Stichwörter