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Luftaufnahme 78611
Schlosscafé in Güstrow

GüSTROW 10.04.2008

Güstrow aus der Vogelperspektive: Schlosscafé in Güstrow
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Blick auf das Schlosscafé am Franz-Parr-Platz in Güstrow. Das Schlosscafé bietet Kaffeespezialitäten & Kuchen, Eis sowie eine Auswahl an kalten und warmen Speisen an. Das Schlosscafé gehört zur Schlossanlage von Schloss Güstrow, welches als eines der bedeutendsten Renaissancebauwerke Norddeutschlands gilt. Im Jahr 1557 brannte der Südflügel der Güstrower Burg ab und bot so Herzog Ulrich die Gelegenheit, die alte Burg prächtig dem Rang ihres Besitzers entsprechend auszubauen. Für den Güstrower Neubau wurde der italienischstämmige Architekt Franz Parr aus Schlesien verpflichtet. Von führenden italienischen und niederländischen Baumeistern geprägt, präsentiert Schloss Güstrow heute Kunst aus Antike, Mittelalter und Renaissance, Glas von der Antike bis zur Moderne, Jagd- und Prunkwaffen sowie Kunst nach 1945 und Installationen zeitgenössischer Kunst in historischen Räumen. Kontakt: Schloßcafé "Phillipp Brandin", Franz-Parr-Platz 1, 18273 Güstrow, Tel.: 03843/64116 / Staatliches Museum Schwerin, Schloss Güstrow, Franz-Parr-Platz 1, 18273 Güstrow, Tel.: 03843-7520, E-Mail: info@schloss-guestrow.de, www.schloss-guestrow.de

Luftbild ID: 78611
Bildauflösung: 4288 x 2848 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 3,98 MB
Bilddateigröße: 34,94 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

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