Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 158085
Schloss Sigmaringen, auch Hohenzollernschloss genannt, in der gleichnamigen Stadt Sigmaringen im Bundesland Baden-Württemberg

SIGMARINGEN 31.07.2010

Luftaufnahme Sigmaringen - Schloss Sigmaringen, auch Hohenzollernschloss genannt, in der gleichnamigen Stadt Sigmaringen im Bundesland Baden-Württemberg
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/schloss-sigmaringen-auch-hohenzollernschloss-genannt-gleichnamigen-stadt-sigmaringen-baden-wrttemberg-158085.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/schloss-sigmaringen-auch-hohenzollernschloss-genannt-gleichnamigen-stadt-sigmaringen-baden-wrttemberg-158085.html

Blick auf das Schloss Sigmaringen, auch Hohenzollernschloss genannt, es ist ein ehemaliges fürstliches Residenzschloss und Verwaltungssitz der Fürsten zu Hohenzollern-Sigmaringen, in der gleichnamigen Stadt Sigmaringen, Baden-Württemberg. / View of the castle Sigmaringen, Hohenzollern Castle also known, it is a former royal residence palace and administrative center of the Princes of Hohenzollern-Sigmaringen, in the eponymous town of Sigmaringen, Baden-Wuerttemberg. www.hohenzollern.com Foto: Gerhard Launer

Luftbild ID: 158085
Bildauflösung: 5650 x 3720 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 7,28 MB
Bilddateigröße: 60,13 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Gerhard Launer

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal