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Luftaufnahme 92567
Schloß Biesdorf in Berlin

BERLIN 16.04.2009

Berlin aus der Vogelperspektive: Schloß Biesdorf in Berlin
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Es wurde 1868 als spätklassizistische Turmvilla auf dem Gelände eines ehemaligen Rittergutes erbaut. Zu den Besitzern des Schlosses zählten unter an derem Werner und Wilhelm von Siemens. Wilhelm ließ den Schlosspark zwischen 1891 und 1898 auf 14 Hektar erweitern und durch den Gartenarchitekten Albert Brodersen als Landschaftspark gestalten. Das Schloss, dem die Architekten Martin Gropius, Heino Schmieden und später Theodor Astfalck sein einst markantes Aussehen verliehen, ging 1927 in den Besitz der Stadt Berlin über und ist seitdem einer stetigen Vernachlässigung ausgesetzt worden. Ein Brand im Jahre 1945 vernichtete das Obergeschoss, das bislang nicht wieder aufgebaut wurde. Seit 1979 stehen der alte Herrensitz, der Schlosspark und der historische Biesdorfer Ortskern unter Denkmalschutz. Als besonderes Schutzgut gilt die für den Berliner Raum einmalige Fassadenausführung in eingefärbtem Romanzementmörtel (Kunststeinfassade, ausgeführt durch den Stukkateurmeister H.Beyerhaus, Berlin, als „meine erste Fassade in Zementguß“). Das Biesdorfer Schloss wurde in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten als Freizeiteinrichtung und seit 1994 als sozial-kulturelles Zentrum genutzt.

Luftbild ID: 92567
Bildauflösung: 2848 x 4288 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 4,11 MB
Bilddateigröße: 34,94 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

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