Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftbild 364816
Sanierungs- , Umbau- und Restaurationsarbeiten an Turm und Kirchenbauten der Schlosskirche in Wittenberg in Sachsen-Anhalt

LUTHERSTADT WITTENBERG 26.08.2016

Luftbild Lutherstadt Wittenberg - Sanierungs- , Umbau- und Restaurationsarbeiten an Turm und Kirchenbauten der Schlosskirche in Wittenberg in Sachsen-Anhalt
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/sanierungs-umbau-restaurationsarbeiten-turm-kirchenbauten-schlosskirche-wittenberg-sachsen-anhalt-364816.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/sanierungs-umbau-restaurationsarbeiten-turm-kirchenbauten-schlosskirche-wittenberg-sachsen-anhalt-364816.html

Sanierungs- , Umbau- und Restaurationsarbeiten an Turm und Kirchenbauten der Schlosskirche in Wittenberg in Sachsen-Anhalt. Das Schloss mit seinem neugotischen Kirchturm am westlichen Ende der Stadt zählt zum UNESCO-Weltkulturerbe. Berühmtheit erlangte sie, als der Wittenberger Augustinermönch und Theologieprofessor Martin Luther seine Thesen verbreitete. Weiterführende Informationen bei: Bauunion Wittenberg GmbH, Elster Bau GmbH, Schlosskirche Lutherstadt Wittenberg. www.schlosskirche-wittenberg.de / www.elsterbau.de / www.bauunion.de Foto: Steffen Schellhorn

Luftbild ID: 364816
Bildauflösung: 3648 x 2224 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 1,58 MB
Bilddateigröße: 23,21 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Steffen Schellhorn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal