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Luftaufnahme 77837
Palucca Schule Dresden - Hochschule für Tanz

DRESDEN 29.06.2006

Luftaufnahme Dresden - Palucca Schule Dresden - Hochschule für Tanz
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Blick auf den Neubau der Palucca Schule Dresden - Hochschule für Tanz. Die Palucca-Schule befindet sich an der süd-östlichen Ecke des Großen Gartens, dort wo sich Karcherallee und Tiergartenstraße sowie Karcherallee und Wiener Straße kreuzen. Am 1. April 1949 wurde die Palucca-Schule zur Staatlichen Fachschule für Künstlerischen Tanz erhoben und hat seit 1993 den Status einer Hochschule. Das Hauptgebäude entstand 1955 und wurde mehrfach erweitert. Seit April 2007 befinden sich alle Studiengänge auf einem großzügigen Campus mit mehr als 4000 qm Nutzfläche am Basteiplatz. Das Hauptgebäude der Palucca-Schule, der Neubau und beide Villen Tiergartenstr. 78 und 80 bilden den neuen Campus der Palucca-Schule. Der einstige Park der Villen wurde denkmalgerecht wiederhergestellt. Die Mittelschule umfasst die Klassenstufen 5 bis 10 und endet mit dem Realschulabschluss. Zusammen mit entsprechenden Leistungen in den Tanzfächern qualifiziert der Mittelschulabschluss zur Aufnahme des vierjährigen Hauptstudiums an der Palucca Schule Dresden - Hochschule für Tanz. Kontakt: Palucca Schule Dresden - Hochschule für Tanz, Basteiplatz 4, 01277 Dresden, Tel.: 0351 25906-0, E-Mail: Info@palucca.eu

Luftbild ID: 77837
Bildauflösung: 3872 x 2592 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 2,54 MB
Bilddateigröße: 28,71 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

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