Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftbild 566730
Neubau Wohn- und Geschäftshaus Viertel des Projekts "BRUCKLYN - Das Quartier" an der Stoke-on-Trent-Straße und San-Carlos-Strasse im Ortsteil Bruck in Erlangen im Bundesland Bayern, Deutschland

ERLANGEN 18.06.2022

Erlangen von oben - Neubau Wohn- und Geschäftshaus Viertel des Projekts BRUCKLYN - Das Quartier an der Stoke-on-Trent-Straße und San-Carlos-Strasse im Ortsteil Bruck in Erlangen im Bundesland Bayern, Deutschland
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/neubau-wohn-geschftshaus-viertel-projekts-brucklyn-quartier-stoke-trent-strasse-san-carlos-strasse-ortsteil-bruck-erlangen-bayern-deutschland-566730.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/neubau-wohn-geschftshaus-viertel-projekts-brucklyn-quartier-stoke-trent-strasse-san-carlos-strasse-ortsteil-bruck-erlangen-bayern-deutschland-566730.html

Wohn- und Geschäftshaus Viertel entlang des Projekts "BRUCKLYN - Das Quartier" an der Stoke-on-Trent-Straße und San-Carlos-Strasse im Ortsteil Bruck in Erlangen im Bundesland Bayern, Deutschland. Weiterführende Informationen bei: BRUCKLYN HALL, JOST Unternehmensgruppe, Mickan General-Bau-Gesellschaft Amberg mbH & CO. KG. www.jost-unternehmensgruppe.de / www.brucklyn.de / www.mickan-bau.de Foto: Robert Grahn

Luftbild ID: 566730
Bildauflösung: 8256 x 5504 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 13,9 MB
Bilddateigröße: 130,01 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal