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Luftbild 670158
Neubau des Unternehmens-Verwaltungsgebäude Sachsenenergie- Winckelmannstraße - Bayrische Straße im Ortsteil Südvorstadt in Dresden im Bundesland Sachsen, Deutschland

DRESDEN 13.06.2025

Dresden von oben - Neubau des Unternehmens-Verwaltungsgebäude Sachsenenergie- Winckelmannstraße - Bayrische Straße im Ortsteil Südvorstadt in Dresden im Bundesland Sachsen, Deutschland
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/neubau-unternehmens-verwaltungsgebude-sachsenenergie-winckelmannstrasse-bayrische-strasse-ortsteil-sdvorstadt-dresden-sachsen-deutschland-670158.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/neubau-unternehmens-verwaltungsgebude-sachsenenergie-winckelmannstrasse-bayrische-strasse-ortsteil-sdvorstadt-dresden-sachsen-deutschland-670158.html

Neubau des Unternehmens- Verwaltungsgebäude Sachsenenergie neben dem "City Center Dresden" Lindenaustraße - Winckelmannstraße - Bayrische Straße im Ortsteil Südvorstadt in Dresden im Bundesland Sachsen, Deutschland. Weiterführende Informationen bei: DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH, ENSO Energie Sachsen Ost AG, GLASS GMBH BAUUNTERNEHMUNG. www.enso.de / www.drewag.de / www.glass-bau.de Foto: Max Gaertner

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Luftbild ID: 670158
Bildauflösung: 6000 x 4499 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 10,63 MB
Bilddateigröße: 77,23 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Max Gaertner

Dieses Pressefoto stellt ein unverbindliches Informationsangebot ohne inhaltliche Gewähr dar, welches dem Medien- und Presseprivileg nach Art. 85 DSGVO, Art. 5 GG unterliegt. Auf Anfragen zur honorarfreien Nutzung unseres Luftbildmaterials bitten wir zu verzichten! Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.glori.legal