Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftbild 449492
Neubau- Baustelle Verwaltungsgebäude der staatlichen Behörde der Kreisverwaltung Schwelm Rheinische Str. in Schwelm im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

SCHWELM 21.01.2020

Luftbild Schwelm - Neubau- Baustelle Verwaltungsgebäude der staatlichen Behörde der Kreisverwaltung Schwelm Rheinische Str. in Schwelm im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/neubau-baustelle-verwaltungsgebude-staatlichen-behrde-kreisverwaltung-schwelm-rheinische-str-schwelm-nordrhein-westfalen-deutschland-449492.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/neubau-baustelle-verwaltungsgebude-staatlichen-behrde-kreisverwaltung-schwelm-rheinische-str-schwelm-nordrhein-westfalen-deutschland-449492.html

Neubau- Baustelle des Verwaltungsgebäude der staatlichen Behörde der Kreisverwaltung Schwelm für das Jobcenter EN und das Ausländeramt Rheinische Str. in Schwelm im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland. Das Gebäude wurde vom Unternehmen Hundhausen geplant. Zudem sieht man den Neubau einer Reihenhaussiedlung des Projektentwicklers Bonava an der Gustav-Heinemann-Straße. Weiterführende Informationen bei: Bonava Deutschland GmbH, W. Hundhausen Bauunternehmung GmbH. www.bonava.de / www.hundhausen.de Foto: Hans Blossey

Luftbild ID: 449492
Bildauflösung: 6720 x 3862 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 11,15 MB
Bilddateigröße: 74,25 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Hans Blossey

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal