Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftbild 74224
Münchner Hofgarten

MüNCHEN 25.08.2007

Luftbild München - Münchner Hofgarten
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/mnchner-hofgarten-74224.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/mnchner-hofgarten-74224.html

München 25.082007 Blick auf den Münchner Hofgarten, Er wurde 1613 - 1617 unter Maximilian I., Kurfürst von Bayern als Renaissancegarten im italienischen Stile angelegt. Haupteingang ist das zur Theatinerkirche hin gerichtete Hofgartentor (1816), das erste Münchner Bauwerk Leo von Klenzes. An zwei Seiten wird der Hofgarten von Arkadengängen begrenzt; in den nördlichen befindet sich das Deutsche Theatermuseum, in den westlichen erzählen Fresken von Peter von Cornelius Episoden aus der Geschichte des Hauses Wittelsbach. Nach Süden hin schließt den Hofgarten eine Fassade der Münchner Residenz ab, an seinem Ostende befindet sich die Bayerische Staatskanzlei. In der Mitte des Hofgartens befindet sich ein Pavillon, der Dianatempel, der von Heinrich Schön dem Älteren angelegt wurde (1615). Von den acht Bögen des Pavillons gehen die Kreuzwege des Hofgartens aus, die seine Struktur bestimmen. Homepage: http:// www.residenz-muenchen.de / deutsch / hofgart / index.htm

Luftbild ID: 74224
Bildauflösung: 4288 x 2848 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 3,97 MB
Bilddateigröße: 34,94 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

Stichwörter