Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 90757
Luftbildverwendung im März 2005 in Best Western Premium-Flyer

RHEINSBERG-KLEINZERLANG 01.03.2005

Luftaufnahme Rheinsberg-Kleinzerlang - Luftbildverwendung im März 2005 in Best Western Premium-Flyer
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/luftbildverwendung-mrz-best-western-premium-flyer-90757.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/luftbildverwendung-mrz-best-western-premium-flyer-90757.html

Belegausschnitt der Luftbildverwendung der Hafen- und Hotelanlagen der Marina Wolfsbruch im März 2005 in einem Best Western Premium-Flyer / Werbe-Flyer Seite 9.

Luftbild ID: 90757
Bildauflösung: 1183 x 1353 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 0,95 MB
Bilddateigröße: 4,58 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal