Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 186557
Kuppel der als Bürogebäude genutzten ehemaligen Zigarettenfabrik Yenidze in Dresden im Bundesland Sachsen

DRESDEN 24.08.2013

Luftaufnahme Dresden - Kuppel der als Bürogebäude genutzten ehemaligen Zigarettenfabrik Yenidze in Dresden im Bundesland Sachsen
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/kuppel-als-brogebude-genutzten-ehemaligen-zigarettenfabrik-yenidze-dresden-sachsen-186557.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/kuppel-als-brogebude-genutzten-ehemaligen-zigarettenfabrik-yenidze-dresden-sachsen-186557.html

Blick auf die Kuppel und Dachgartenbereiche der als Bürogebäude genutzten ehemaligen Zigarettenfabrik Yenidze in Dresden im Bundesland Sachsen. Das Baudenkmal gehört zu den architektonischen reizvollen Sehenswürdigkeiten der Stadt Dresden. Es wurde von 1908 bis 1909 gebaut, ist ähnlich einer Moschee gestaltet und wird heute als Bürogebäude , Restaurant und Veranstaltungsort genutzt. Der Architekt Martin Hammitzsch entwarf auf Anregung von Zietz ein Bauwerk in einem fantasievollen „orientalischen“ Stil, das auch weniger weitgereiste Zeitgenossen unschwer als islamische Moschee erkennen konnten. Abgesehen von der großen, farbig verglasten Kuppel trugen dazu auch die „ Minarette “ bei, die teilweise die Funktion von Schornsteinen hatten. Davon rührte der umgangssprachliche Begriff „ Tabakmoschee “ her, der heute offiziell nicht mehr verwendet wird, weil es sich in Wirklichkeit nicht um eine Moschee handelt.

Luftbild ID: 186557
Bildauflösung: 7360 x 4912 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 9,94 MB
Bilddateigröße: 103,43 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal