Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftbild 670284
Justizvollzugsanstalt JVA in Nürnberg im Bundesland Bayern, Deutschland

NüRNBERG 12.06.2025

Luftbild Nürnberg - Justizvollzugsanstalt JVA in Nürnberg im Bundesland Bayern, Deutschland
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/justizvollzugsanstalt-jva-nrnberg-bayern-deutschland-670284.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/justizvollzugsanstalt-jva-nrnberg-bayern-deutschland-670284.html

Gefängnis- Gelände und Sicherheitsumzäunung der Justizvollzugsanstalt JVA an der Mannertstraße im Ortsteil Bärenschanze in Nürnberg im Bundesland Bayern, Deutschland. Weiterführende Informationen bei: Ingenieurbüro Rathenow BPS GmbH, Prof. Burkhardt Ingenieure GmbH & Co. KG, Wolfgang Sorge Ingenieurbüro für Bauphysik GmbH & Co. KG. Einschränkung: Nur für redaktionelle Nutzung freigegeben ! www.justiz.bayern.de / www.prof-burkhardt.de / www.ifbSorge.de / www.ibr-bps.de / wikipedia.org Foto: Robert Grahn

English view

Luftbild ID: 670284
Bildauflösung: 8256 x 5504 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 18,75 MB
Bilddateigröße: 130,01 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Dieses Pressefoto stellt ein unverbindliches Informationsangebot ohne inhaltliche Gewähr dar, welches dem Medien- und Presseprivileg nach Art. 85 DSGVO, Art. 5 GG unterliegt. Auf Anfragen zur honorarfreien Nutzung unseres Luftbildmaterials bitten wir zu verzichten! Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.glori.legal