Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 118161
Investment Banking Center IBC in Frankfurt am Main

FRANKFURT AM MAIN 22.05.2010

Luftaufnahme Frankfurt am Main - Investment Banking Center IBC in Frankfurt am Main
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/investment-banking-center-ibc-frankfurt-main-118161.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/investment-banking-center-ibc-frankfurt-main-118161.html

Blick auf das Investment Banking Center (auch bekannt als IBC) ist ein Gebäudekomplex in Frankfurt am Main. Das Hochhaus wurde von der Deutschen Bank nach einem Entwurf von Köhler Architekten gebaut und 2003 fertiggestellt. Es liegt an der Theodor-Heuss-Allee 70-74 im Stadtteil Bockenheim nahe der Frankfurter Messe. Die Deutsche Bank verkaufte das gesamte Gebäude an den amerikanischen Finanzinvestor Blackstone Group. 2006 mietete die Deutsche Bank das gesamte Hochhaus wieder an, da wegen einer umfassenden Sanierung des Hauptsitzes an der Taunusanlage ein Ausweichquartier für die Mitarbeiter gebraucht wurde. Bauausführung in ARGE : HOCHTIEF AG ; Strabag Bau-AG. Gebäudetechnik (Planung) Enco GmbH; Bauphysik Ingenieurgesellschaft Bauphysik Dr. Thomas Limmer mbH & Co. KG; Grundbauplanung durch die Arcadis Deutschland GmbH. View of the Investment Banking Center (also known as IBC) is a Skyscraper in Frankfurt am Main. The rise was supported by the Deutsche Bank, designed by architects Koehler and in 2003 completed.

Luftbild ID: 118161
Bildauflösung: 1608 x 4288 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 2,42 MB
Bilddateigröße: 19,73 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

Stichwörter