Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftbild 523344
Industrie- Denkmal der technischen Anlagen und Produktionshallen des Geländes der Stiftung des " UNESCO-Welterbe Zollverein " in Essen im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

ESSEN 25.08.2021

Luftbild Essen - Industrie- Denkmal der technischen Anlagen und Produktionshallen des Geländes der Stiftung des UNESCO-Welterbe Zollverein in Essen im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/industrie-denkmal-technischen-anlagen-produktionshallen-gelndes-stiftung-unesco-welterbe-zollverein-essen-nordrhein-westfalen-deutschland-523344.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/industrie-denkmal-technischen-anlagen-produktionshallen-gelndes-stiftung-unesco-welterbe-zollverein-essen-nordrhein-westfalen-deutschland-523344.html

Industrie- Denkmal der stillgelegten technischen Anlagen und Produktionshallen des Geländes der Stiftung des " UNESCO-Welterbe Zollverein " mit dem Ruhr-Museum und zahlreichen Betrieben in Essen im Ruhrgebiet im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland. Weiterführende Informationen bei: Deutsche UNESCO-Kommission e.V., Stiftung Ruhr Museum, UNESCO-Welterbe Zollverein. www.zollverein.de / www.unesco.de / www.ruhrmuseum.de Foto: Gerhard Launer

Luftbild ID: 523344
Bildauflösung: 7841 x 5227 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 31,82 MB
Bilddateigröße: 117,26 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Gerhard Launer

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal