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Luftbild 77394
Herrenhäuser Gärten in Hannover

HANNOVER 03.11.2006

Hannover von oben - Herrenhäuser Gärten in Hannover
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Blick auf das Gartentheater in den Herrenhäuser Gärten in Hannover. Dieses Boskett- oder Heckentheater entstand in den Jahren 1689 bis 1692 unter der Leitung von Brand Westermann. Für die Pflanzungen war der Gärtner Martin Charbonnier verantwortlich. Vergoldete Bleifiguren und Taxuspyramiden bilden den Abschluss der Hainbuchenhecken, die gleichzeitig als Kulisse und Umkleidekabine dienen. Der Zuschauerraum ist im Stil eines Amphitheaters gestaltet und bietet fast 1000 Besuchern Platz. An der Rückfront des Gartentheaters erbaute Johann Friedrich de Münter 1892 die "Kleine Kaskade". Die Herrenhäuser Gärten setzen sich aus dem Großen Garten, dem Berggarten sowie dem Georgen- und Welfengarten zusammen. Der Große Garten zählt zu den bedeutenden Barockgärten Europas. Er stellt das historische Kernstück der Herrenhäuser Gärten dar, eine große, annähernd rechteckige, von einer Gracht umschlossene Gartenfläche. Exklusiv präsentiert hier die Landesbühne jeden Sommer große Komödien, unterhaltsames Musiktheater und romantische Klassiker. "Musik und Theater in Herrenhausen" - dieser Slogan steht seit über 50 Jahren als Synonym für die Freilichtfestspiele in einer der schönsten barocken Gartenanlagen. Kontakt: Herrenhäuser Gärten, Herrenhäuser Straße, 30419 Hannover, Tel.: 05 11/16 84 63 56

Luftbild ID: 77394
Bildauflösung: 2592 x 3872 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 3,58 MB
Bilddateigröße: 28,71 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

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