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Luftaufnahme 102917
Grenzbrücke zwischen Frankfurt / Oder und Slubice (Polen)

FRANKFURT / ODER 30.04.2009

Luftaufnahme Frankfurt / Oder - Grenzbrücke zwischen Frankfurt / Oder und Slubice (Polen)
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/grenzbrcke-zwischen-frankfurt-oder-slubice-polen-102917.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/grenzbrcke-zwischen-frankfurt-oder-slubice-polen-102917.html

Blick auf die Stadtbrücke / Grenzbrücke der Bundesstraße / B 5 welche die Städte Frankfurt und Slubice (Polen) verbindet. Die Oderbrücke überspannt eine Oderpromenade, die Oderwasserstraße, eine Hafeneinfahrt und einen Überflutungsbereich. In der Schifffahrtsrinnenmitte der Oder verläuft die Staatsgrenze zwischen beiden Ländern, so dass sich zirka 70 % der Brücke auf polnischem Territorium befinden. Die hier vorher überquerende 1895 eingeweihte Gewölbebrücke wurde am 19. April 1945 durch die deutschen Truppen gesprengt. Eine Behelfsbrücke als Holzkonstruktion wurde im Mai 1945 nördlich der zerstörten Brücke errichtet. Ab 1951 wurde das Brückenbauwerk von 1895, jetzt als Grenzbrücke zwischen Deutschland und Polen, wiederaufgebaut. Im Jahr 1952 war die Brücke fertiggestellt und erhielt den Namen Brücke der Freundschaft. Im Jahr 2000 erfolgte die Sanierung der Brücke, welche 2002 abgeschlossen war.

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Luftbild ID: 102917
Bildauflösung: 4288 x 2848 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 2,97 MB
Bilddateigröße: 34,94 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

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