Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftbild 318880
Baustelle Wohngebiet einer Mehrfamilienhaussiedlung " NeueWasserliebe - 52 Grad Nord Wohnen am Wasser in Berlin-Grünau " in Berlin, Deutschland

BERLIN 24.03.2017

Luftbild Berlin - Baustelle Wohngebiet einer Mehrfamilienhaussiedlung NeueWasserliebe - 52 Grad Nord Wohnen am Wasser in Berlin-Grünau in Berlin, Deutschland
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-wohngebiet-mehrfamilienhaussiedlung-neuewasserliebe-grad-nord-wohnen-wasser-berlin-grnau-berlin-deutschland-318880.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-wohngebiet-mehrfamilienhaussiedlung-neuewasserliebe-grad-nord-wohnen-wasser-berlin-grnau-berlin-deutschland-318880.html

Wohngebiets- Baustelle mit Mehrfamilienhaussiedlung- Neubau " Neue Wasserliebe - 52 Grad Nord Wohnen am Wasser in Berlin-Grünau " am Ufer des Flußverlaufes der Dahme an der Teichmummelring - An der Dahme - Gaffelsteig - Regattastraße im Ortsteil Grünau in Berlin, Deutschland. Weiterführende Informationen bei: BUWOG Bauträger GmbH, BUWOG Immobilien Treuhand GmbH, mib - märkische ingenieur bau gmbh. www.neue-wasserliebe.de / www.buwog.com / www.52grad-nord.de / www.gluecklichwohnen.berlin / www.mib-bau-wriezen.de / www.buwog.de Foto: Robert Grahn

Luftbild ID: 318880
Bildauflösung: 4912 x 7360 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 5,16 MB
Bilddateigröße: 103,43 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal