Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 192731
Gelände und Produktions- Gebäude der Avena Cerealien GmbH in der Gemeinde Karstädt des Landkreises Prignitz im Bundesland Brandenburg

KARSTäDT 26.08.2013

Karstädt aus der Vogelperspektive: Gelände und Produktions- Gebäude der Avena Cerealien GmbH in der Gemeinde Karstädt des Landkreises Prignitz im Bundesland Brandenburg
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/gelnde-produktions-gebude-avena-cerealien-gmbh-gemeinde-karstdt-landkreises-prignitz-brandenburg-192731.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/gelnde-produktions-gebude-avena-cerealien-gmbh-gemeinde-karstdt-landkreises-prignitz-brandenburg-192731.html

Blick auf die Gelände und Produktions- Gebäude der Avena Cerealien GmbH und der Getreide AG in einem Industriegebiet an der Mühlenstraße in der Gemeinde Karstädt des Landkreises Prignitz im Bundesland Brandenburg. Die Avena GmbH stellt Flocken- Produkte aus Hafer, Roggen, Weizen und Gersten her. Die Getreide AG ist ein Getreidehandelshaus mit Schwerpunkten in den Bereichen Agrarhandel sowie Produktion von Saatgut, Futtermitteln, Rapsöl, Malz, Nahrungsmitteln und Alkohol. www.avena-flocke.de / www.getreide-ag.de

Luftbild ID: 192731
Bildauflösung: 4671 x 7167 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 7,65 MB
Bilddateigröße: 95,78 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal