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Luftbild 463084
Gelände des Freizeitpark Phantasialand im Rheinland bei Brühl im Bundesland Nordrhein-Westfalen

BRüHL 25.04.2020

Luftbild Brühl - Gelände des Freizeitpark Phantasialand im Rheinland bei Brühl im Bundesland Nordrhein-Westfalen
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Gelände des Freizeitpark Phantasialand im Rheinland bei Brühl im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Weiterführende Informationen bei: Schmidt-Löffelhardt GmbH & Co. KG. www.phantasialand.de Foto: Klaus Göhring

Luftbild ID: 463084
Bildauflösung: 6016 x 3384 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 8,45 MB
Bilddateigröße: 58,25 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Klaus Göhring

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal