Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 544443
Gebäudekomplex der Berufsschule " Berufliches Schulzentrum für Wirtschaft und Datenverarbeitung Würzburg ", der " Klara-Oppenheimer-Schule " und der " Berufsfachschule für PTA " an der Friedrich-Spee-Straße in Würzburg im Bundesland Bayern, Deutschland

WüRZBURG 21.08.2021

Würzburg aus der Vogelperspektive: Gebäudekomplex der Berufsschule Berufliches Schulzentrum für Wirtschaft und Datenverarbeitung Würzburg , der Klara-Oppenheimer-Schule und der Berufsfachschule für PTA an der Friedrich-Spee-Straße in Würzburg im Bundesland Bayern, Deutschland
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/gebudekomplex-berufsschule-berufliches-schulzentrum-wirtschaft-datenverarbeitung-wrzburg-klara-oppenheimer-schule-berufsfachschule-pta-friedrich-spee-strasse-wrzburg-bayern-deutschland-544443.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/gebudekomplex-berufsschule-berufliches-schulzentrum-wirtschaft-datenverarbeitung-wrzburg-klara-oppenheimer-schule-berufsfachschule-pta-friedrich-spee-strasse-wrzburg-bayern-deutschland-544443.html

Gebäudekomplex der Berufsschule " Berufliches Schulzentrum für Wirtschaft und Datenverarbeitung Würzburg ", der " Klara-Oppenheimer-Schule " und der " Berufsfachschule für PTA " an der Friedrich-Spee-Straße im Ortsteil Sanderau in Würzburg im Bundesland Bayern, Deutschland. Weiterführende Informationen bei: Berufliches Schulzentrum für Wirtschaft und Datenverarbeitung der Stadt Würzburg, Klara-Oppenheimer-Schule. www.dv-schulen.de / www.klara-oppenheimer-schule.de Foto: Gerhard Launer

Luftbild ID: 544443
Bildauflösung: 7643 x 5095 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 29,92 MB
Bilddateigröße: 111,41 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Gerhard Launer

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal