Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftbild 669782
Flugplatz im Ortsteil Sankt Peter-Ording in Sankt Peter-Ording im Bundesland Schleswig-Holstein

SANKT PETER-ORDING 09.05.2025

Sankt Peter-Ording von oben - Flugplatz im Ortsteil Sankt Peter-Ording in Sankt Peter-Ording im Bundesland Schleswig-Holstein
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/flugplatz-ortsteil-sankt-peter-ording-sankt-peter-ording-schleswig-holstein-669782.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/flugplatz-ortsteil-sankt-peter-ording-sankt-peter-ording-schleswig-holstein-669782.html

Start- und Landebahn mit Rollwegen auf dem Gelände des Verkehrslandeplatz Sankt Peter-Ording mit der ICAO Kennung EDXO in Sankt Peter-Ording im Bundesland Schleswig-Holstein. Hangars, Tankstelle und Restaurant " Die Fliegerei " auf dem Flugplatz. www.eiderstedt.de / www.tz-eiderstedt.de / www.st-peter-ording.de / www.die-fliegerei.de Foto: Bernd Clemens

English view

Luftbild ID: 669782
Bildauflösung: 5996 x 3792 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 5,29 MB
Bilddateigröße: 65,05 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Bernd Clemens

Dieses Pressefoto stellt ein unverbindliches Informationsangebot ohne inhaltliche Gewähr dar, welches dem Medien- und Presseprivileg nach Art. 85 DSGVO, Art. 5 GG unterliegt. Auf Anfragen zur honorarfreien Nutzung unseres Luftbildmaterials bitten wir zu verzichten! Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.glori.legal