Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 85875
Flughafen Düsseldorf International

DüSSELDORF 30.06.2008

Düsseldorf aus der Vogelperspektive: Flughafen Düsseldorf International
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/flughafen-dsseldorf-international-85875.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/flughafen-dsseldorf-international-85875.html

Der Flughafen Düsseldorf International wurde am 19. April 1927 eröffnet und ist heute das wichtigste internationale Drehkreuz des bevölkerungsreichsten Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Von den Passagierzahlen her ist der Düsseldorfer Flughafen drittgrößter in Deutschland. Insgesamt starten von Düsseldorf aus jährlich mehr als 18 Millionen Menschen mit 75 verschiedenen Fluggesellschaften zu weltweit 175 Zielen in 62 Ländern. Nach dem Scheitern von Anwohnerklagen wächst der Airport weiter, hier vor allem der Interkontinental- und Tourismusflugverkehr, da in erster Linie die Lufthansa und der in Düsseldorf beheimatete Ferienflieger LTU ihre Angebote ausgebaut haben. Auf Grund seiner stadtnahen Lage im Düsseldorfer Norden sowie einer guten Anbindung an das Autobahnnetz und den öffentlichen Nahverkehr weist der Flughafen geringe Transferzeiten sowohl in die Düsseldorfer Innenstadt als auch ins Ruhrgebiet auf und ist daher bei Geschäftsreisenden sehr beliebt. Düsseldorf International wird zunehmend zum Hub für Internkontinentalverbindungen nach Nordamerika und Asien. Der Airport besitzt mit dem 87 Meter hohen Turm der DFS den höchsten Kontrollturm Deutschlands.

Luftbild ID: 85875
Bildauflösung: 4288 x 2848 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 6,2 MB
Bilddateigröße: 34,94 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

Stichwörter