Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftbild 78662
Familiengarten in Eberswalde

EBERSWALDE 16.11.2006

Eberswalde von oben - Familiengarten in Eberswalde
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/familiengarten-eberswalde-78662.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/familiengarten-eberswalde-78662.html

Blick auf den Familiengarten am Gelände des ehemaligen VEB Kranbau Eberswalde. Der Familiengarten Eberswalde auf dem Gelände der Landesgartenschau 2002 bietet nicht nur eine schöne und interessante Gartenlandschaft. Er integriert gleichzeitig mit mehreren Industriedenkmalen entlang des romantisch gelegenen Finowkanals seine mehr als 300-jährige Geschichte. Eine zauberhafte Spiellandschaft, eine Tretbootfahrt in den unterirdischen Archen oder der Blick von der 28 m hohen Aussichtsplattform des „Eberkran“ sowie ein vielfältiges Veranstaltungsangebot bieten Abenteuer, Spaß und Unterhaltung für die gesamte Familie. Die 17 Hektar große Fläche liegt zwischen dem Finowkanal, der einstigen preußischen Wasserstraße, und der 42.600 Seelen - Gemeinde Eberswalde. Sie besitzt eine geschwungene amorphe Form, schmiegt sich in die Biegung des Kanals und weitet sich trichterförmig zum Nord-Osten hin aus. In diesem ausgedehnten Gelände, liegt das Waldstück, in dessen Mitte sich ein grüner runder Hügel, der einstige Deponieberg, erhebt. Ein radiales Raster von 40 cm breiten Stahlbändern verteilt sich über das gesamte Gelände. Auf einer 50 m breiten und etwa 330 m langen Fläche sind "Themengärten" eingefügt. Kontakt: Stadt Eberswalde, Familiengarten Eberswalde, Am Alten Walzwerk 1, 16227 Eberswalde, Tel.: 03334 / 384910, E-Mail: info@familiengarten-eberswalde.de, www.familiengarten-eberswalde.de

Luftbild ID: 78662
Bildauflösung: 3872 x 2592 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 2,74 MB
Bilddateigröße: 28,71 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

Stichwörter