Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftbild 479516
Erweiterungs- Baustellen und Baukräne am Areal und Betriebsgelände der Pharmafirma Roche mit dem Roche- Turm - Hochhaus in Basel in der Schweiz

BASEL 14.10.2020

Luftbild Basel - Erweiterungs- Baustellen und Baukräne am Areal und Betriebsgelände der Pharmafirma Roche mit dem Roche- Turm - Hochhaus in Basel in der Schweiz
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/erweiterungs-baustellen-baukrne-areal-betriebsgelnde-pharmafirma-roche-roche-turm-hochhaus-basel-schweiz-479516.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/erweiterungs-baustellen-baukrne-areal-betriebsgelnde-pharmafirma-roche-roche-turm-hochhaus-basel-schweiz-479516.html

Baustellen zum Neubau von Laborgebäuden und Forschungseinrichtungen auf dem Areal und Betriebsgelände der Pharmafirma Roche mit dem stadtbildprägenden Hochhaus Roche-Turm im Stadtteil Wettstein in Basel in der Schweiz. Weiterführende Informationen bei: Amstein + Walthert AG, Drees & Sommer SE, Herzog & de Meuron, Marti AG, Roche Pharma AG, WOLFFKRAN International AG. www.roche.com / www.herzogdemeuron.com / www.dreso.com / www.amstein-walthert.ch / www.martiag.ch / www.wolffkran.com Foto: Erich Meyer

Luftbild ID: 479516
Bildauflösung: 5504 x 8256 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 11,15 MB
Bilddateigröße: 130,01 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Erich Meyer

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal