Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftbild 527476
Ehemaliges Firmengelände von " Neckermann " an der Hanauer Landstraße in Frankfurt am Main im Bundesland Hessen, Deutschland

FRANKFURT AM MAIN 06.04.2020

Luftbild Frankfurt am Main - Ehemaliges Firmengelände von Neckermann an der Hanauer Landstraße in Frankfurt am Main im Bundesland Hessen, Deutschland
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/ehemaliges-firmengelnde-neckermann-hanauer-landstrasse-frankfurt-main-hessen-deutschland-527476.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/ehemaliges-firmengelnde-neckermann-hanauer-landstrasse-frankfurt-main-hessen-deutschland-527476.html

Firmengebäude auf dem ehemaligen Gelände der " Neckermann GmbH" an der Hanauer Landstraße im Stadtteil Fechenheim in Frankfurt am Main im Bundesland Hessen, Deutschland. Das Areal wird als ein Campus für Rechenzentren umgebaut. Weiterführende Informationen bei: Drees & Sommer SE, Interxion Deutschland GmbH. www.dreso.com / www.interxion.com Foto: Gerhard Launer

Luftbild ID: 527476
Bildauflösung: 7809 x 5206 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 27,47 MB
Bilddateigröße: 116,31 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Gerhard Launer

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal