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Luftbild 79366
Der Leipziger Bayerische Bahnhof mit City-Tunnel-Baustelle

LEIPZIG 30.04.2008

LEIPZIG von oben - Der Leipziger Bayerische Bahnhof mit City-Tunnel-Baustelle
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Baustelle City-Tunnel , er gilt als eines der derzeit anspruchsvollsten Bauprojekte in Deutschland. Er soll der Schienennahverkehr in der Region Leipzig/Halle um etwa 20 Minuten schneller machen. Nach den bisherigen Planungen soll der vier Kilometer lange Tunnel unter der Leipziger Innenstadt mit dem Fahrplanwechsel 2011/12 in Betrieb gehen. Der Leipziger Bayerische Bahnhof befindet sich südöstlich der Leipziger Altstadt am Bayrischen Platz. Mit seiner Inbetriebnahme im Jahr 1842 gilt er als der älteste erhaltene Kopfbahnhof Deutschlands. Am 10. Juni 2001 wurde der Bahnbetrieb auf dem Bayerischen Bahnhof (zuletzt noch mit einigen Zügen im Nahverkehr) vollständig eingestellt. Mit der Inbetriebnahme des in Bau befindlichen unterirdischen City-Tunnels zum Hauptbahnhof soll der Bayerische Bahnhof Ende des Jahres 2009 wieder an das Eisenbahnnetz (Nord-Süd-S-Bahn, zum Beispiel Delitzsch – Borna) angeschlossen werden. Um dem City-Tunnel Platz zu machen wurde im Sommer 2006 der 20 Meter hohe, 30 Meter breite und 6 Meter tiefe und 2800 Tonnen schwere Portikus mit Hilfe spezieller Gleitlager um 40 Meter zur Seite geschoben. Das Fundament wurde dazu mit Beton ummantelt.

Luftbild ID: 79366
Bildauflösung: 4288 x 2848 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 2,1 MB
Bilddateigröße: 34,94 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

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