Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftbild 92472
Das Schloss Sondershausen mit dem Schlossmuseum und dem Achteckhaus

SONDERHAUSEN 10.04.2009

Luftbild Sonderhausen - Das Schloss Sondershausen mit dem Schlossmuseum und dem Achteckhaus
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/das-schloss-sondershausen-schlossmuseum-achteckhaus-92472.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/das-schloss-sondershausen-schlossmuseum-achteckhaus-92472.html

Blick auf das Schloss Sondershausen mit dem Schlossmuseum und dem Achteckhaus. Das Schloss Sondershausen in der gleichnamigen Stadt in Thüringen war bis 1918 die Residenz der Fürsten zu Schwarzburg-Sondershausen. Die umfangreiche Anlage kann eine annähernd 800jährige Baugeschichte vorweisen. Zum ersten Mal wird 1287 eine „Burg zu Sondershausen“ erwähnt. Graf Günther XL. (Der Reiche) ließ 1533 die Burg abreißen und begann ab 1534 mit dem Bau des Renaissanceschlosses. In den Jahren 1708 bis 1710 wurde unter dem Fürsten Christian Wilhelm von Schwarzburg-Sondershausen am Westende des Lustgartens ein Haus mit oktogonalem Grundriss (Achteck) zum Zwecke des Hofvergnügens gebaut. Es trug den Namen Karussell. Im Schloss, das seit 1994 der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten angehört, befindet sich heute das Schlossmuseum, dessen Höhepunkt die ausgestellte Goldene Kutsche ist, sowie ein Restaurant. Im Achteckhaus werden regelmäßig Sommerkonzerte des Lohorchesters veranstaltet. Kontakt: Schlossmuseum Sondershausen, Schloss 1, 99706 Sondershausen, Tel. +49 (0)3632 62 24 20, Fax +49 (0)3632 62 24 10, e-mail: schlossmuseum@sondershausen.de; Kontakt Theater Nordhausen / Loh-Orchester Sondershausen GmbH: Barbara Rinke, Käthe-Kollwitz-Straße 15, 99734 Nordhausen, Tel. +49 (0)36 31 62 60 0, Fax +49 (0)36 31 62 60 166, e-mail: info@theater-nordhausen.de

Luftbild ID: 92472
Bildauflösung: 2848 x 4288 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 4 MB
Bilddateigröße: 34,94 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

Stichwörter