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Luftbild 124326
Blick auf die Erweiterungsbauten des Museumsvirtels in Berlin-Mitte

BERLIN 28.04.2010

Berlin von oben - Blick auf die Erweiterungsbauten des Museumsvirtels in Berlin-Mitte
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Blick auf die Baustelle für das neue Kompetenzzentrum der Staatlichen Museen zu Berlin, Preußischer Kulturbesitz und die ehemalige Friedrich-Engels-Kaserne, die Heute Teil der Museen ist. In den Neubau am Kupfergraben, Ecke Geschwister-Scholl-Straße, sollen wissenschaftliche Verwaltungen verschiedener Sammlungen der Staatlichen Mussen zu Berlin einziehen. Aber auch Bibliotheken, Fotoräume, Labore und Werkstätten werden hier Platz finden. Dieses Projekt wird von der Bateg Ingenieurbau GMBH, der GUD Planungsgesellschaft für Ingenieure mbH und dem Architektenbüro harris + kurrle verwirklicht. View to the building area of the new competence center from the "Staatliche Museen zu Berlin, Preußischer Kulturbesitz" and the former Friedrich-Engels-barracks, wich are now part of the museum area. Into the new building at the "Kupfergraben",at the corner "Geschwister Scholl Straße" will move scientific administrations of different collections from the "Staatliche Mussen zu Berlin". Also librarys, photo-rooms, laboratories and workshops will be in there. This project is realised from the Bateg Ingenieurbau GMBH, the GUD Planungsgesellschaft für Ingenieure mbH and the Architektenbüro harris + kurrle.

Luftbild ID: 124326
Bildauflösung: 4288 x 2848 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 3,93 MB
Bilddateigröße: 34,94 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

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