Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 84155
Blick auf die Erdölraffinerie in Hemmingstedt

HEMMINGSTEDT 26.06.2008

Hemmingstedt aus der Vogelperspektive: Blick auf die Erdölraffinerie in Hemmingstedt
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/blick-erdlraffinerie-hemmingstedt-84155.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/blick-erdlraffinerie-hemmingstedt-84155.html

Blick auf die Erdölraffinerie in Hemmingstedt. Sie ist einer der größten Arbeitgeber im Kreis und Grund dafür, dass auf Hemmingstedt als eine der wenigen Dithmarscher Gemeinden im Zweiten Weltkrieg Bombenangriffe geflogen wurden, mit entsprechenden Auswirkungen auf das Stadtbild. In der Raffinerie, die ehemals der DEA und seit der Fusion zu Shell gehört, werden im Jahr etwa vier Millionen Tonnen Rohöl verarbeitet. Dabei entstehen unter an derem Dieselkraftstoff, leichtes Heizöl, Flugturbinenkraftstoff und Grundstoffe für die chemische Industrie (Ethylen, Benzol, Ethylbenzol). Kam das Öl ursprünglich aus dem Ölfeld zwischen Hemmingstedt und Heide, so kam später über den Hafen Brunsbüttel importiertes Öl hinzu. 1991 versiegte das Feld bei Hemmingstedt, mittlerweile kommt aber etwa ein Drittel des Rohstoffs aus dem im nahen Watt gelegenen Ölfeld Mittelplate. Kontakt: Meldorfer Str. 43, 25770 Hemmingstedt, Tel. +49 (0)481 6930, Fax +49 (0)481 6932382

Luftbild ID: 84155
Bildauflösung: 2848 x 4288 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 3,81 MB
Bilddateigröße: 34,94 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

Stichwörter